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Das müssen Sie beachten

 

Voraussetzungen

Ausländische Studenten, die an einer deutschen Universität oder Fachhochschule studieren und die aufgrund Ihres Alters (über 30 Jahre), ihrer Anzahl an Fachsemestern (mehr als 14 Fachsemester) oder aus sonstigen Gründen aus der studentischen Krankenversicherung herausfallen, können sich über die Versicherung 30 plus versichern. Das Höchstaufnahmealter für diese Versicherung ist 45 Jahre.

Die Versicherung 30 plus ist vor Beendigung der bestehenden Versicherung abzuschließen. Ist dieser Zeitpunkt schon überschritten, können Sie die Versicherung bis zu 31 Tagen nach Ende der bisherigen Versicherung direkt bei der Dr. Walter GmbH beantragen.

 

Versicherungsbeginn

Die Versicherung beginnt ab dem beantragten Zeitraum, jedoch frühestens am Tag des Antragseingangs in unserem Büro (24:00 Uhr).

 

Versicherungsende und –höchstdauer

Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Höchstdauer der Versicherung beträgt 3 Jahre. Eine Verlängerung darüber hinaus ist aufgrund besonderer Vereinbarung möglich.

 

Verlängerung

Verlängert sich der Aufenthalt im Gastland, so ist eine Verlängerung der Versicherung möglich, sofern dieses rechtzeitig vor Ablauf der bestehenden Versicherung schriftlich beantragt und vom Versicherer bestätigt wird.
Der Versicherungsschutz besteht dann nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind.

 

Vorzeitige Rückkehr – Kündigung

Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig nach Hause, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Sie bezahlen dann nur die bis zum Kündigungsdatum angefangenen Monatsbeiträge. Der Lastschrifteneinzug wird gestoppt und eventuelle Überzahlungen bekommen Sie umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Bitte veranlassen Sie keine Rücklastschrift, da diese mit weiteren Kosten verbunden ist. Eine Kündigung teilen Sie uns bitte immer so schnell wie möglich mit, da eine rückwirkende Stornierung der Versicherung nicht möglich ist. Eine kurze E-Mail oder ein Fax genügen.

 

Geltungsbereich

Geltungsbereich dieser Versicherung ist die Bundesrepublik Deutschland sowie die Länder der Europäischen Union einschließlich Liechtenstein und Schweiz. Außerdem besteht weltweiter Schutz für einen maximal 6-wöchigen Aufenthalt auch im Heimatland.

 

 

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