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Schadensfall

 

Im Schadensfall senden Sie bitte die Original-Rechnung mit folgenden Angaben an die HanseMerkur Reiseversicherung:

  • Versicherungsschein-Nummer,
  • Erstattungskonto/Bankverbindung.

Bei ambulanter oder stationärer Heilbehandlung achten Sie bitte darauf, dass in der Original-Rechnung des Arztes/Krankenhauses folgende Angaben enthalten sind:

  • Name des Patienten,
  • Krankheitsbezeichnung,
  • Behandlungsdauer,
  • Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses,
  • Genaue Bezeichnung der ausländischen Währung,
  • Kontoverbindung des Arztes/Krankenhauses.

Bei Unfall unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist dies dem Versicherer spätestens innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits angemeldet ist. Diese Anzeige soll telegrafisch erfolgen. Der Versicherer hat das Recht, durch einen von ihm beauftragten Arzt die Leiche besichtigen und öffnen zu lassen.

 

Bei Haftpflichtschäden auf keinen Fall dem Geschädigten gegenüber die Schuld anerkennen.

 

Alle Unterlagen senden Sie bitte an die folgende Adresse:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg

Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann es zu Verzögerungen in der Schadenbearbeitung kommen.

 

 

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